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Rettungsdienst ist eine satzungsgemäße Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes.
Definition
Der Rettungsdienst
ist organisierte Hilfe und hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten am Notfallort
lebensrettende Maßnahmen durchzuführen und ihre Transportfähigkeit herzustellen
sowie diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung
weiterer Schäden in eine geeignete Gesundheitseinrichtung/Krankenhaus zu befördern
(Notfallversorgung).
Aufgabe des Rettungsdienstes
ist es auch, kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die
keine Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (qualifizierter
Krankentransport).
Mit dem Begriff "Rettungsdienst" wird also die präklinische, notfallmedizinische
Versorgung der Bevölkerung, mit ihren Bereichen Notfallrettung und Krankentransport
bezeichnet.
Rettungsdienstleistungen sind keine Transportleistungen im Sinne einer reinen Personenbeförderung, weil durch die Spezifik der Leistung bezüglich der notfallmedizinischen Versorgung, der ständigen Einsatzbereitschaft, der aufwendigen medizintechnischen Ausstattung, der besonderen fachlichen Ausbildung des Personals und der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist eine Vergleichbarkeit fehlt.
Mit dem Begriff "Rettungsdienst" wird also die präklinische, notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung, mit ihren Bereichen Notfallrettung und Krankentransport bezeichnet.
Hilfsfrist
Für die Rettung von Menschenleben ist der Zeitfaktor von entscheidender Bedeutung. Während jedoch früher die Bemühungen dahin gingen, Verletzte oder Kranke umgehend ins nächstgelegene Krankenhaus zu transportieren, wird heute mehr Wert auf das frühestmögliche Eintreffen des Rettungsdienstes sowie eine gute Erstversorgung am Unfall-/Erkrankungsort und während des Transports gelegt. Deshalb leiten sich aus dem für uns gültigen hessischen Rettungsdienstgesetz die vorzuhaltenden personellen und materiellen Ressourcen ab, wobei die Hilfsfrist eine zentrale Rolle spielt.
Definition:
"Zeitabschnitt nach dem Eingang der Notfallmeldung bei der zuständigen Rettungsleitstelle
bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Einsatzort. Dabei soll nach §
22 Abs. 2 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) ein geeignetes Rettungsmittel
(Rettungswagen) jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb
von 10 Minuten (Hilfsfrist) erreichen."
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